Der Stiftungsrat entscheidet im Rahmen der reglementarischen Richtlinien hinsichtlich Vergaben nach freiem Ermessen. Es besteht unter keinem Rechtstitel Anspruch auf Vergaben und der Stiftungsrat gibt vor dem entsprechenden Stiftungsratsbeschluss keine entsprechenden Zusicherungen ab.
Die berücksichtigten Institutionen/Vereine werden öffentlich bekannt gegeben. Mit Einreichung eines Beitragsgesuchs akzeptieren Sie die Nennung des Projekts, der Institution resp. des Vereins sowie Bekanntgabe des zugesicherten Betrags.
Vollständigkeit des Dossiers: Unklare, widersprüchliche oder offensichtlich unvollständige Gesuche werden ebenso zur Überarbeitung zurückgesandt wie unnötig ausschweifende Gesuche. Das Dossier kann erst bearbeitet werden, wenn die Klarstellung oder Ergänzung des Gesuchs erfolgt ist bzw. die Dossier-Unterlagen vollständig sind.